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Schenkung an Kinder: Kluge Wege, Kindern Geld zu schenken

Mit einer Schenkung an Kinder kann man seine direkten Nachkommen unterstützen, indem man ihnen zu Lebzeiten einen Teil des Vermögens überträgt. Um einem Kind etwa beim Erwerb einer Immobilie zu helfen, kann man es über eine Schenkung begünstigen. Dazu kann man bestimmte Vermögenswerte, etwa einen Geldbetrag mit einem erheblichen steuerlichen Vorteil verschenken.

Aber welche Folgen hat eine solche Schenkung? Welche Vorsichtsmaßnahmen sind im Hinblick auf den Nachlass zu treffen? Wann ist die Schenkung an Kinder steuerfrei? Wie hoch ist der Schenkungssteuer Freibetrag?

Wir geben Ihnen Antworten in unserem Artikel.

Schenkung an Kinder: Für Sie kurz zusammengefasst

  • Planen Sie die Schenkung an Kinder langfristig und profitieren Sie von der Zehnjahresfrist!
  • Nach 10 Jahren können Sie den Schenkungssteuer Freibetrag wieder voll ausschöpfen.
  • Schenkungen an Kinder sind pro Elternteil bis 400.000 Euro steuerfrei.
  • Schenkungen Kinder an Eltern sind nur bis 20.000 Euro steuerfrei.
  • Immobilien als Schenkung müssen in den Steuerfreibetrag mit eingerechnet werden.
  • Denken Sie auch an Ihre eigene Altersvorsorge!
  • Machen Sie in schweren sozialen Situationen von Ihrem Rückforderungsrecht Gebrauch.

Was ist das Prinzip einer Schenkung?

Eine Schenkung an Kinder oder Enkelkinder als Geldbetrag kann zum Geburtstag, als Belohnung zum Schulabschluss oder einfach als Überraschung überreicht werden. Außerdem schenken viele Eltern ihren Nachkommen zu Lebzeiten einen Teil ihres angesparten Vermögens. Die steuerlichen Vorteile sind erheblich.

Wer über die Schenkung an seine Kinder und Enkelkinder nachdenkt, sollte sich im Vorfeld gut vorbereiten und einige Fragen beantworten.

  • Was muss man bei einer Schenkung für Kinder oder Enkelkinder beachten?
  • Wie verhält sich eine Schenkung im Vergleich zu einer Erbschaft in Bezug auf die steuerlichen Vorteile?
  • Wann ist die Schenkung an Kinder steuerfrei?

Die steuerlichen Auswirkungen von einer Schenkung an Kinder und Enkelkinder sind sehr unterschiedlich, denn der Staat erhebt Steuern, wenn die Schenkung einen bestimmten Betrag oder Wert übersteigt.

Technisch gesehen gilt sogar ein Taschengeld rechtlich als Schenkung, da es das Vermögen erhöht. Auch für das Taschengeld gelten Steuerfreibeträge wie bei einer Erbschaft.

Wenn Sie einem einzelnen Kind aus einer Geschwisterreihe eine Schenkung machen wollen, handelt es sich um eine einfache Schenkung.

Wenn Sie beabsichtigen, das Kind gegenüber seinen Geschwistern zu begünstigen, handelt es sich um eine Schenkung “außerhalb des Erbteils”. Die Schenkung bezieht sich auf den Teil Ihres Vermögens, über den Sie frei verfügen können.

Wenn Sie nicht die Absicht haben, das Kind zu begünstigen, wird die Schenkung als Vorauszahlung auf das Erbe betrachtet. In diesem Fall wird die Schenkung auf die Erbquote angerechnet, die Sie erhalten.

Wie hoch darf eine steuerfreie Schenkung an Kinder sein?

Sie können nicht nur Geld, sondern auch bewegliche Güter (Auto, Schmuck…), Immobilien und Wertpapiere (Aktien, Gesellschaftsanteile…) verschenken. Bis zu einem bestimmten Betrag darf es auch eine steuerfreie Schenkung an Kinder sein, sprich das Finanzamt erhebt keine Ansprüche.

Wie das möglich ist? Mit dem Schenkungssteuer Freibetrag!

Was ist ein Schenkungssteuer Freibetrag?

Bei einer Schenkung an Kinder oder Enkelkinder fallen ab einem gewissen Betrag oder Wert Steuern an: Es wird eine Schenkungssteuer erhoben. Bleibt man mit dem Geldbetrag oder einem anderen Sachwert aber unter diesem Betrag, also dem sogenannten Schenkungssteuer Freibetrag, dann bleibt die Schenkung steuerfrei!

Steuerfreie Schenkung Eltern an Kinder: Wie hoch?

Jeder Elternteil kann bis zu 400.000 Euro pro Kind verschenken, ohne dass Schenkungssteuer gezahlt werden muss. Ein Ehepaar kann also jedem seiner Kinder und Stiefkinder 800.000 Euro steuerfrei übertragen.

Dieser Schenkungssteuer Freibetrag von 400.000 Euro kann einmalig oder in mehreren Schritten alle 10 Jahre in Anspruch genommen werden. Hier spricht man von der Zehnjahresfrist, die weitere Steuervorteile bringt.

Wie viel können die Großeltern schenken?

Unter denselben Bedingungen gilt für Schenkungen an Enkelkinder und Urenkel ein Freibetrag von 200.000 Euro.

Eine Ausnahme ist es, wenn Großeltern ihren Enkelkindern, deren Eltern bereits verstorben sind, eine Schenkung machen möchten. Dann gilt auch hier der Schenkungssteuer Freibetrag von 400.000 Euro.

Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob der Empfänger volljährig oder minderjährig ist. Allerdings sollten Minderjährige bei einer Schenkung von beiden Elternteilen gesetzlich vertreten werden. Allenfalls muss ein Ergänzungspfleger hinzugezogen werden, sollte dies nicht möglich sein. Das soll verhindern, dass eine Schenkung rechtlich nicht vorteilhaft sein könnte, etwa im Falle einer Immobilie, die einige Verpflichtungen mit sich bringt und zu einer Schuldenfalle werden kann.

Steuerfreie Schenkung: Wie viel können Sie schenken?

Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner500.000 Euro
Kinder und die Kinder verstorbener Kinder400.000 Euro
Enkel (solange die Eltern noch leben)200.000 Euro
Urenkel100.000 Euro
Geschwister, Eltern, Nichten und Neffen20.000 Euro
Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern20.000 Euro
geschiedene Ehepartner, Tante, Onkel20.000 Euro
Freunde, Bekannte, nicht eingetragene Lebenspartner, Geschäftspartner20.000 Euro

Wann gilt die Schenkung an Kinder Anzeigepflicht?

Das Vermögen, das nach Abzug des Schenkungssteuer Freibetrags übrig bleibt, unterliegt der Schenkungssteuer Anzeigepflicht und muss dem Finanzamt gemeldet werden.

Die Besteuerung wird gemäß § 19 ErbStG in drei Steuerklassen unterteilt und bemisst sich aus dem Schenkungswert (nur der Wert, der über dem Freibetrag liegt!):

  • Steuerklasse I: In dieser Steuerklasse sind die Abzüge am geringsten und belaufen sich etwa zwischen 7 und 30 Prozent. 30 Prozent würden ab einem Schenkungswert von über 26 Mio. Euro abgezogen werden.
  • Steuerklasse II: In dieser Steuerklasse sind die Schenkungssteuer Sätze bereits deutlich höher. Sie müssen mit einer Besteuerung ab 15 bis 43 Prozent rechnen. Hier gilt ebenfalls wieder der höchste Abzug (43 Prozent) erst ab einem Erwerbswert von 26 Mio. Euro.
  • Steuerklasse III: Ist der verwandtschaftliche Grad ferner oder nicht gegeben, dann fallen mindestens 30 bis 50 Prozent Steuerkosten für den Beschenkten an. Besonders tief müssen also Freunde und Bekannte in die Tasche greifen, wenn es um die Schenkungssteuer geht. 50 Prozent müssen sie letztendlich auch hier ab einem Betrag in Höhe von 26 Mio. Euro dem Staat zuführen.

Je näher die Verwandtschaft, desto geringer der steuerliche Abzug. Kinder und Enkelkinder fallen in die Steuerklasse I und unterliegen den geringsten Abgaben.

Melden Sie proaktiv die Schenkung in einer Schenkungsteuererklärung Ihrem Finanzamt, auch wenn diese innerhalb des Schenkungssteuer-Freibetrags liegt. Sollte die Schenkung von einem Notar oder Gericht beglaubigt worden sein, erübrigt sich die Schenkungsteuererklärung.

Schenkungssteuer: Welche Steuerklasse gilt für wen?

Ehepartner oder eingetragener LebenspartnerSteuerklasse I
Kinder und die Kinder verstorbener KinderSteuerklasse I
EnkelSteuerklasse I
UrenkelSteuerklasse I
Geschwister, Eltern, Nichten und NeffenSteuerklasse II
Stiefeltern, Schwiegerkinder, SchwiegerelternSteuerklasse II
geschiedene EhepartnerSteuerklasse II
alle übrigen Personen:Freunde, Bekannte, nicht eingetragene Lebenspartner, GeschäftspartnerSteuerklasse III

Tipp:

Planen Sie höhere Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten früh genug und langfristig. Denn Sie können hier von der Zehnjahresfrist profitieren: Nach 10 Jahren kann der Schenkungssteuer Freibetrag wieder neu erhoben und Schenkungen müssen nicht zusammengerechnet werden. Mit der Mehrfachausnutzung der Steuerfreibeträge kann das Vermögen geschickt aufgeteilt und Steuern gespart werden.

Schenkung Immobilie: So kann ich mein Haus verschenken

Bei der Schenkung einer Immobilie an Kinder gelten die gleichen Regeln: Der Schenkungssteuer Freibetrag darf auch hier nicht 400.000 Euro übersteigen. Liegt der Verkehrswert der zu verschenkenden Immobilie über diesem Betrag, dann unterliegt die Schenkung der Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt und es werden Steuern erhoben.

Bitte beachten Sie: Haben Sie innerhalb von 10 Jahren bereits eine Schenkung an Ihre Kinder gemacht, etwa mit einem Geldgeschenk, dann muss dieser Wert zum Verkehrswert der Immobilie hinzugerechnet werden. Auch hier gilt wieder: Planen Sie lieber langfristig und nutzen Sie die Steuervorteile der Zehnjahresfrist!

Schenkung Kinder an Eltern: Wie läuft das eigentlich ab?

Die Freibeträge gemäß § 16 ErbStG sind bei einer Schenkung der Kinder an Eltern schon nicht mehr so hoch. Möchte der Sohn oder die Tochter ihren Eltern ein Geschenk machen, dann darf er/sie das steuerfrei nur bis maximal 20.000 Euro!

Schenkungen an Eltern über 20.000 Euro werden in der Steuerklasse II des § 15 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) besteuert, was sich an deutlich höheren Abgaben bemerkbar macht.

Fallen die Kinder und Enkelkinder noch in die Steuerklasse I und profitieren von einem tieferen Steuersatz, müssen beschenkte Eltern bereits mindestens 15 Prozent ihrer Schenkung dem Finanzamt abgeben. Bei höheren Geldgeschenken oder Sachwerten kann der Steuersatz sogar auf bis zu 43 Prozent ansteigen!

Schenkung an Kinder zu Lebzeiten: Vergessen Sie dabei nicht Ihre eigene Altersvorsorge!

Die meisten Eltern, die die Möglichkeit haben, ihren erwachsenen Kindern Geld zu schenken, wollen genau das tun. Aber es sind nicht nur die steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen an Kinder, die Eltern bedenken müssen.

Zeitpunkt, Höhe und Art der Schenkung an erwachsene Kinder können langfristige Auswirkungen auf die Familiendynamik und die Zukunft der Kinder haben. Schenkungen sind zwar eine großzügige Geste, können aber auch eine Katastrophe für die eigenen Finanzen und die Altersvorsorge der Eltern bedeuten, wenn sie nicht wohlüberlegt sind.

Die Komplexität der Schenkung an Kinder zu Lebzeiten und der Erbschaftsplanung wird durch die sich ständig ändernden Steuer- und Erbschaftsgesetze noch verstärkt, die selbst die besten Pläne zu kostspieligen Belastungen für Eltern und Kinder werden lassen können.

Eltern können ihren zehnjährlichen Schenkungssteuer Freibetrag von 400.000 Euro pro Jahr und Kind in Anspruch nehmen. In einer Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern kann also jedes Kind zusammen mit 800.000 Euro steuerfrei beschenkt werden. Das lässt großzügigen Spielraum, wenn man bedenkt, dass nach der Zehnjahresfrist eine weitere Schenkung an Kinder steuerfrei bleibt.

Erfüllen Sie vor Ihrer Großzügigkeit aber bitte zuerst Ihre Altersvorsorgebedürfnisse! Entscheidungen darüber, wann und wie man schenkt, beginnen am besten mit einem klaren Blick auf die eigene aktuelle finanzielle Situation.

FAQ: Wichtige Fragen kurz beantwortet

Schenkungen: Was ist eine 10 Jahresfrist?

Mit der Zehnjahresfrist können erhebliche Steuerkosten gespart werden. Schenkende können Ihre Schenkungen an Kinder oder Eltern alle 10 Jahre von dem Schenkungssteuer Freibetrag abziehen und so Steuern sparen.

Auch im Erbfall ist das von Belang. Liegt die letzte Schenkung mehr als 10 Jahre zurück, dann bleibt sie im Erbfall unberücksichtigt. Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entfällt. Schenkungen innerhalb der Zehnjahresfrist unterliegen dem Abschmelzungsmodell.

Werden mehrere Schenkungen innerhalb von 10 Jahren getätigt, müssen diese zusammengerechnet werden.

Schenkung Geschwister: Wie hoch ist Schenkungssteuer Geschwister?

Bei einer Schenkung an Geschwister gilt ein Schenkungssteuer Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Alles darüber wird mit der Steuerklasse II belegt, sprich hier müssen mindestens 15 Prozent bis maximal 43 Prozent der Schenkung dem Finanzamt zugeführt werden.

Bei mehreren Kindern besteht eine Ausgleichspflicht. Diese soll begünstigen, dass Schenkungen unter Geschwistern fair abläuft und Vermögen gerecht aufgeteilt wird.

Welche Schenkungen sind steuerfrei?

  • Sie können Schenkungen an Kinder und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bis zu einem Betrag von 400.000 Euro steuerfrei vornehmen.
  • Bei Enkelkindern sind es immerhin noch 200.000 Euro, die ohne Schenkungssteuer zum Beschenkten wechseln können.
  • Urenkel können mit 100.000 Euro Vermögen beschenkt werden und alle anderen (inkl. Freunde und Bekannte) bis maximal 20.000 Euro. 
  • Möchten Kinder Schenkungen an Eltern machen, dann gilt auch hier bis max. 20.000 Euro steuerfrei.

Wie kann ich meine Schenkung wieder zurückziehen?

Sollten Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt etwa aus Gründen eines Pflegefalls oder anderen schweren sozialen Einbrüchen nicht mehr eigenständig bewältigen können, kann das Rückforderungsrecht gemäß § 528 BGB in Kraft treten.

Auch bei groben Verstößen oder schwerwiegendem Fehlverhaltens des Beschenkten können Sie von der gesetzlich verankerten Rückforderung Gebrauch machen. Allerdings greift auch hier wieder die Zehnjahresfrist: Die Schenkung darf also nicht länger als 10 Jahre zurückliegen!

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